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Zukünftig KEIN Kabel-TV mehr über die GWG als Ihre Vermieterin!

+++ UPDATE +++

Zum 30.06.2024 endet per Gesetz die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung. Nach diesem Termin wird die Versorgung mit Kabel-TV nicht mehr von uns als Ihrer Vermieterin sichergestellt.

Für PŸUR-Kundinnen und -Kunden ist die Umstellung bereits im vergangenen Jahr erfolgt, für alle anderen Anbieter wird spätestens zum gesetzlich festgelegten Endtermin umgestellt.

Sofern Sie als Mieterin oder Mieter der GWG Rhein-Erft auch weiterhin Ihr gewohntes Kabel- Fernsehen nutzen möchten, müssen Sie - falls noch nicht erfolgt - einen eigenen Vertrag mit dem bisherigen TV-Anbieter abschließen (dies betrifft auch Zusatzprodukte wie HDTV, die Sie über Ihren bisherigen Anschluss gebucht haben). Die GWG hat bereits entsprechende Rahmenverträge geschlossen. Entsprechende Schreiben sind bereits an die betroffenen Mieterinnen und Mieter versendet worden. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren in dem Schreiben genannten Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin.

Unter netcologne.de/kabelfernsehen finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Umstellung und besondere Umstellungs-Angebote. Die Mitarbeitenden von Netcologne beraten Sie auch persönlich unter: 0221 2222-5000.

Für vodafone-Kunden werden wir in Kürze hier ebenfalls Infos bereitstellen.

 

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Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken. Die Gesetzesänderung beinhaltet unter anderem die Regelung für die Bereitstellung des Kabelanschlusses über die Betriebsnebenkosten Ihrer Mietwohnung.

Ihr Kabel-TV-Anschluss wird derzeit noch über die GWG Rhein-Erft bereitgestellt und über die Mietnebenkosten abgerechnet. Die GWG hat je nach Wohnlage Verträge mit verschiedenen Anbietern  geschlossen, so u. a. mit PŸUR, einem Unternehmen der Tele Columbus Gruppe, aber auch mit Vodafone und weiteren Kabel-TV-Versorgern. Das bedeutet, dass Sie bislang ohne einen Einzelnutzervertrag automatisch mit Kabelfernsehen versorgt werden.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist die Umlage der TV-Versorgung über die Mietnebenkosten nicht mehr zulässig. Somit wird Ihre gewohnte Fernsehversorgung über den kollektiven Kabelanschluss sukzessive beendet.

Als unser größter Vertragspartner ist PŸUR das erste Unternehmen, das die Umstellung bereits zum 01.05.2023 vornehmen wird. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden wir selbstverständlich noch einmal per Brief über die Umstellung informieren. Weitere Vertragspartner der GWG Rhein-Erft werden bis Mitte 2024 folgen. Über den genauen Zeitpunkt der Umstellung werden wir Sie rechtzeitig in Kenntnis setzen, damit Sie genügend Zeit haben, einen Einzelvertrag abzuschließen.

Allen Mieterinnen und Mietern, die bislang über PŸUR mit Kabel-TV versorgt werden, raten wir jetzt schon dringend an, zeitnah einen eigenen Vertrag bei PŸUR abzuschließen, da anderenfalls die Basis-Fernsehversorgung über den Kabelanschluss leider nicht mehr gewährleistet ist. Folglich können auch gebuchte Zusatzprodukte wie HDTV oder PayTV ohne Vertrag dann nicht mehr vollumfänglich genutzt werden.

Internet- oder Telefonprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.

Auf pyur.com/kabel finden Sie alle wichtigen Informationen zum neuen Telekommunikationsgesetz, eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Ihre Umstellung und besondere Umstellungs-Angebote. Die Mitarbeiter von PŸUR beraten Sie auch persönlich und kostenfrei unter 0800 220 1111.

Die wichtigsten Fragen zur Umstellung beantwortet Ihnen PŸUR in den FAQ.