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Abschaltung der SD-Satellitensignale

Was Sie ab Januar 2025 wissen sollten

Ab Januar 2025 übertragen ARD und ZDF ihre Programme nur noch in HD-Qualität. Das betrifft alle, die Fernsehen über Satellit oder Kabel empfangen. SD (Standardauflösung) wird abgeschaltet, HD (hochauflösend) ist die neue Norm. Für Sie bedeutet das:

  1. Was ändert sich?
    • Die Abschaltung der SD-Signale beginnt am 7. Januar 2025 (ARD-Programme) und endet am 18. November 2025 (ZDF-Programme).
  2. Was müssen Sie tun?
    • Wenn Sie schon HD-Programme wie RTL HD oder SAT.1 HD sehen, brauchen Sie nichts zu ändern.
    • Wenn Sie noch SD empfangen, prüfen Sie, ob Ihr TV-Gerät HD-fähig ist. Das erkennen Sie z. B. über die „i“-Taste auf Ihrer Fernbedienung (HD-Sender sind gekennzeichnet).
    • Eventuell ist ein Sendersuchlauf notwendig.
  3. Entstehen Kosten?
    • HD-Programme von ARD und ZDF bleiben kostenlos.
    • Kosten könnten nur anfallen, wenn Sie technische Unterstützung benötigen oder ein neues HD-taugliches Gerät kaufen müssen.
  4. Kabel- und Satellitenempfang
    • Nutzer von Kabelanschlüssen werden rechtzeitig von ihren Anbietern informiert.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Fachhandel oder Ihren Netzbetreiber. HD steht Ihnen künftig kostenlos und in bester Qualität zur Verfügung.

KEIN Kabel-TV mehr über die GWG als Ihre Vermieterin!

+++ UPDATE +++

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten - damit wurde per Gesetz die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung beendet. Seit diesem Termin wird die Versorgung mit Kabel-TV nicht mehr von uns als Ihrer Vermieterin sichergestellt.

Sofern Sie als Mieterin oder Mieter der GWG Rhein-Erft weiterhin Kabel- Fernsehen nutzen möchten, müssen Sie - falls noch nicht erfolgt - einen eigenen Vertrag mit Ihrem bisherigen TV-Anbieter abschließen (dies betrifft auch Zusatzprodukte wie HDTV, die Sie über Ihren bisherigen Anschluss gebucht haben).

Die GWG hat entsprechende Rahmenverträge geschlossen. Zu diesem Thema sind die betroffenen Mieterinnen und Mieter umfänglich informiert worden. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin in der Wohnungsverwaltung.

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