Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) in Kraft getreten - damit wurde per Gesetz die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung beendet. Seit diesem Termin wird die Versorgung mit Kabel-TV nicht mehr von uns als Ihrer Vermieterin sichergestellt.
Sofern Sie als Mieterin oder Mieter der GWG Rhein-Erft weiterhin Kabel- Fernsehen nutzen möchten, müssen Sie - falls noch nicht erfolgt - einen eigenen Vertrag mit Ihrem bisherigen TV-Anbieter abschließen (dies betrifft auch Zusatzprodukte wie HDTV, die Sie über Ihren bisherigen Anschluss gebucht haben).
Die GWG hat entsprechende Rahmenverträge geschlossen. Zu diesem Thema sind die betroffenen Mieterinnen und Mieter umfänglich informiert worden. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin in der Wohnungsverwaltung.
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